Die Feuerbestattung

Die Art der eigenen Bestattung gehört zu den Entscheidungen, die man mitten im Leben möglichst weit von sich wegschieben möchte. Trotzdem sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, welcher Art die Bestattung sein soll, die man sich selbst oder auch für nahe Angehörige, die nicht mehr selber entscheiden können, wünscht. Häufig wird zu einer Feuerbestattung geraten, die wir selbstverständlich auch durchführen.

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einer speziellen Einrichtung, dem Krematorium, zu Asche verbrannt. Diese Asche wird danach in einer Kapsel oder Urne auf einem Friedhof oder einem Friedwald beigesetzt. Hier bieten Waldbestattungen heute Alternativen zur traditionellen Begräbnisstätte. Dabei öffnen sich neue Perspektiven für eine Begräbniskultur mit ganz eigenen Beisetzungs- und Erinnerungsritualen, die immer häufiger sehr individuellen Vorstellungen und Erlebenszusammenhängen entgegenkommen. So bleibt den Hinterbliebenen auch nach einer Bestattung ein würdevoller Ort zu Trauer und Angedenken. Die Feuerbestattung wird in unserem Bestattungsinstitut am häufigsten angefragt.

Die Kosten für eine Feuerbestattung liegen weit unter denen einer traditionellen Erdbestattung. Zum einen ist die Anschaffung einer Urne preisgünstiger als der Kauf eines Sarges, zum anderen sind auch die Folgekosten für Miete und Pflege eines Grabes geringer. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland die sogenannte Sargpflicht gilt.  Dies bedeutet, dass auch bei einer Feuerbestattung ein Sarg angeschafft werden muss, der während der Einäscherung mitverbrannt wird.

Die Trauerfeier findet einige Tage vor der Einäscherung statt, sodass die Angehörigen von dem Verstorbenen gebührend Abschied nehmen können.

 

In Zeiten der Trauer und des Abschieds sind wir für Sie da:

✔ Persönliche Beratung (auch in Ihrem privaten Umfeld)

✔ Einfühlsame und diskrete Betreuung

✔ Pietätvoller Umgang mit dem verstorbenen Angehörigen

✔ Individuelle Gestaltung einer Beerdigung nach Ihren Wünschen

 

Zu den Besonderheiten einer Feuerbestattung gehört in Deutschland die zweite Leichenschau. Hier wird durch einen Rechtsmediziner ein weiteres Mal die Identität und die Todesursache überprüft. Der Hintergrund erklärt sich daraus, dass nach der Einäscherung des Leichnams keine Untersuchungen mehr möglich sind – anders als bei Erdbestattungen, wo Exhumierungen bei Bedarf möglich sind. Weiterhin muss im Vorfeld eine Kremationsverfügung von dem zukünftig Einzuäschernden ausgefüllt worden sein, die den ausdrücklichen Wunsch einer Feuerbestattung bezeugt. Schließlich steht der letzte Wille des Verstorbenen auch bei der Frage nach der Art der Bestattung im Mittelpunkt. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern ist es in Deutschland übrigens nicht erlaubt, die Urne mit der Asche mit nach Hause zu nehmen oder zu verstreuen. Hier setzt der Friedhofszwang ganz enge Grenzen.